LAPL Pilot/innen müssen sich fortlaufend davon überzeugen, dass sie die Bedingung für die Ausübung ihrer Berechtigungen erfüllen.
In der Lizenz (LAPL-A) ist kein Ablaufdatum für die Berechtigung SEP (Single Engine Piston) vermerkt. Um jedoch fliegen zu dürfen, muss Folgendes strikt eingehalten bzw. erfüllt sein:
absolviert werden. Der Nachweis hierfür ist über das Flugbuch zu führen. Bitte beachtet, dass die Grenzen hierfür stichtaggenau sind!
Stichtaggenau bedeutet, dass an dem Tag, an dem der Scheininhaber einen Flug als PIC durchführen möchte, im Flugbuch auf den Tag genau 24 Monate zurück betrachtet die oben genannten Bedingungen erfüllt sein müssen.
Ist dies nicht der Fall, dann hat der/die LAPL Pilot/in entweder