PPL(A) Berechtigungsverlängerung
FCL.740.A – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
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Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
- Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Sollte der/die Scheininhaber/in die zuvor angeführten Anforderungen nicht erfüllen, so greift
FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 Abgelaufene Berechtigungen
Bei einer abgelaufenen Berechtigung ist eine praktische Prüfung abzulegen.