- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 oder LAPL)
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem FAER, Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Behördenführungszeugnis der Belegart O, dies können Sie bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro) beantragen
- Außerdem benötigen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass sowie ein Passfoto
Alle notwendigen Formulare finden Sie unter der Rubrik Downloads