Funksprechlehrgang


Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunk- bzw. Sprechfunkzeugnisses
Wir bieten Ihnen die Ausbildung für die folgenden Sprechfunkzeugnisse an:

BZF II – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in Deutschland.
Es ist für Flüge in Deutschland erforderlich. Es muss Teil der Ausbildung zur PPL sein (alternativ BZF I).

BZF I – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I

Das BZF I gilt weltweit und befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
Für den Erwerb des BZF I sind Englischkenntnisse notwendig. In der Regel reicht aufgefrischtes Schulenglisch aus.
Das BZF I ist für Flüge im Ausland notwendig.
Das BZF I alleine berechtigt jedoch noch nicht zur Teilnahme am Flugfunk in englischer Sprache.
Es müssen zusätzlich entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, sofern der Inhaber des BZF I nicht englischer Muttersprachler ist.