Ausbildung zum LAPL(A)


Der Inhaber einer LAPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen, SEP(Land) oder TMG's mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d.h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeuges befinden, im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein.

Theorieausbildung

90 Unterrichtsstunden in folgenden Sachgebieten:

Allgemeine Sachgebiete

  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation

Besondere Sachgebiete

  • Grundlagen des Fliegens
  • betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation

Die Theorieausbildung erfolgt entweder bei uns im Hause oder durch einen entsprechenden Fernlehrgang.
Sollte Ihnen ein Fernlehrgang lieber sein, können wir Ihnen gerne entsprechende Anbieter empfehlen.

Praktische Ausbildung

Vorgeschrieben sind mindestens 30 Flugstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • Mindestens 15 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 6 Stunden Alleinflug unter Aufsicht des Lehrers
  • Davon 3 Stunden Allein-Überlandflug
  • Darin enthalten ein Allein Überlandflug von 150 km (80 NM) mit einer vollständig abgeschlossenen Landung, an einem anderen Flugplatz als der Startflugplatz

Drei Ausbildungsabschnitte:

  1. Erlangung der Alleinflugreife im Platzbereich
  2. Erlangung der Alleinflug-Überlandreife
  3. Erlangung der Prüfungsreife für die praktische Prüfung

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