Ausbildung zum PPL(A)


Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen, SEP(Land) oder TMG's,
im nichtgewerblichen Luftverkehr ohne Vergütung tätig zu sein.

Theorieausbildung

100 Unterrichtsstunden in folgenden Sachgebieten:

Allgemeine Sachgebiete

  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation

Besondere Sachgebiete

  • Grundlagen des Fliegens
  • betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation

Die Theorieausbildung erfolgt entweder bei uns im Hause oder durch einen entsprechenden Fernlehrgang.
Sollte Ihnen ein Fernlehrgang lieber sein, können wir Ihnen gerne entsprechende Anbieter empfehlen.

Praktische Ausbildung

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht des Lehrers
  • Davon 5 Stunden Allein-Überlandflug
  • Darin enthalten ein Allein Überlandflug von 270 km (150 NM) mit vollständig abgeschlossenen Landungen, an zwei anderen Flugplätzen als der Startflugplatz

Drei Ausbildungsabschnitte:

  1. Erlangung der Alleinflugreife im Platzbereich
  2. Erlangung der Alleinflug-Überlandreife
  3. Erlangung der Prüfungsreife für die praktische Prüfung

Information herunterladen »