PPL(A) Berechtigungsverlängerung


FCL.740.A – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung


Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.


  1. Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
    • 12 Flugstunden
    • 12 Starts und Landungen
    • ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
    geflogen werden.
  2. Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.

Sollte der/die Scheininhaber/in die zuvor angeführten Anforderungen nicht erfüllen, so greift

FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 Abgelaufene Berechtigungen

Bei einer abgelaufenen Berechtigung ist eine praktische Prüfung abzulegen.