Allgemeine Voraussetzungen
  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 oder LAPL)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem FAER, Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Behördenführungszeugnis der Belegart O, dies können Sie bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro) beantragen
  • Außerdem benötigen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass sowie ein Passfoto

Alle notwendigen Formulare finden Sie unter der Rubrik Downloads